Checkliste Firmengründung
Für die Gründung eines eigenen Unternehmens werden einige Punkte gefordert, darunter ein Termin beim Notar. Bevor Sie zum notariellen Erstgespräch kommen, sollten folgende Informationen geklärt sein, damit wir Ihren Gesellschaftervertrag beurkunden können:
- Welche Gesellschaftsform betrifft Ihre Geschäftsidee?
- Firmenwortlaut: Wie soll Ihre Firma heißen?
- Firmensitz: Wo liegt der Sitz Ihres Unternehmens?
- Was macht Ihr Unternehmen?
- Welches Gewerbe wird ausgeführt und wer ist der Geschäftsführer?
- Wie hoch ist Ihr Stammkapital? (Summe von mindestens 35.000€)
- Grundsätzlich sind Bareinlagen und Sacheinlagen zulässig. Bareinlagen sollten in der Regel
- zu einem Viertel einbezahlt werden.
- Wird eine Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen?
- Bei dieser Art von Gründung besteht die Einlagepflicht für die ersten zehn Jahre Firmenbucheintrag nur für den Betrag von 10.000 €. Davon werden 5.000 € sofort bei der Gründung abgezogen.
- Betragen die Sacheinlagen einen Umfang von mehr als der Hälfte des Stammkapitals, ist eine Gründungsprüfung durch einen vom Gericht angeordneten Prüfer erforderlich.
- Wer ist Ihr Gesellschafter?
- Haften Sie persönlich als GründerIn?
- Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab?
- Ist die Dauer der Gesellschaft bestimmt oder unbestimmt?
- Identitätsnachweis, sofern ein Auftritt ausländischer Gesellschaften als Gesellschafter besteht
Punkte, die von uns unterschrieben und somit notariell beglaubigt werden sollten:
- Die Anmeldung sämtlicher Geschäftsführer im Firmenbuch
- Musterfirmazeichnung des Geschäftsführers
Weitere Infos für Sie:
- Falls Ihre GmbH im Jahresdurchschnitt mehr als 300 Arbeitnehmer beschäftigt, besteht die Pflicht eines Aufsichtsrates.
- Bei „mittelgroßer“ und „großer“ GmbH ist gesetzlich eine Jahresabschlussprüfung vorgeschrieben. Gleichfalls bei einer „kleiner“ GmbH, wenn ein gesetzlicher Aufsichtsrat besteht.
- Ein Jahresabschluss muss von jeder GmbH beim Firmenbuchgericht jährlich eingereicht werden
- Bei einer neu gegründeten GmbH gilt in den ersten fünf Jahren pro Jahr eine Mindest-Körperschaftssteuer von 1.750 €. In den darauffolgenden fünf Jahren beträgt die Summe 1. 000 € jährlich.
- Eine Befreiung von Firmenbucheintragsgebühren ist laut Neugründungs-Förderungsgesetz möglich. (NeuFög)